malerdirekt.at

Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und „staatlich geprüft“ – kompakt erklärt

Was bedeuten die Qualitätssiegel, wer darf sie führen, und welchen Nutzen haben Kundinnen und Kunden? Hier finden Sie die wichtigsten Fakten mit offiziellen Quellen.

Was ist ein Meisterbetrieb?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ ist ein staatlich geregeltes Zeichen für geprüfte fachliche Qualifikation. Betriebe, deren Inhaber:in oder gewerberechtliche:r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung (Handwerk) oder – seit 22.08.2024 – in bestimmten handwerksähnlichen Gewerben eine Befähigungsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, dürfen das Siegel führen.

Rechtliche Grundlage: Gütesiegelverordnung (BGBl. II Nr. 313/2009) und Änderung der Gewerbeordnung 1994 (BGBl. Nr. 130/2024). Details und Antragswege siehe offizielle Informationen der Wirtschaftskammer Österreich.

Quelle: WKO – Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Wer darf das Siegel führen?

  • Handwerksbetriebe mit abgelegter Meisterprüfung
  • Handwerksähnliche Gewerbe mit Befähigungsprüfung (seit 22.08.2024 in 14 Gewerben möglich)

Quelle: WKO – Meisterbetrieb

„Staatlich geprüft“: Reglementierte Gewerbe

Das Siegel „staatlich geprüft“ kennzeichnet reglementierte Gewerbe, in denen die fachliche Befähigung mit einer staatlich geregelten Prüfung nachgewiesen wird. Eine Liste dieser Gewerbe ist bei der WKO abrufbar.

Quelle: WKO – Meisterbetrieb & staatlich geprüft

Vorteile für Kund:innen

  • Nachweis geprüfter Qualifikation
  • Transparenz und Vertrauen in die Ausführung
  • Klare Verantwortlichkeit (Inhaber:in/GF mit Meister- oder Befähigungsprüfung)

FAQ

Gilt das Siegel für alle Handwerke?

Ja, „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Zusätzlich seit 22.08.2024 für 14 handwerksähnliche Gewerbe (z. B. Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Holzbau‑Meister, Steinmetzmeister u. a.).

Wie weise ich die Berechtigung nach?

Über die abgelegte Meister- oder Befähigungsprüfung des/der Inhaber:in bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführer:in. Die WKO stellt Informationen und Anträge bereit.

Wo kann ich das Siegel beantragen?

Über die Wirtschaftskammer – Details und Formulare finden Sie direkt bei der WKO.

Ist „staatlich geprüft“ gleich „Meisterbetrieb“?

Nein. „Meisterbetrieb“ bezieht sich auf Handwerke und bestimmte handwerksähnliche Gewerbe mit Befähigungsprüfung. „Staatlich geprüft“ betrifft reglementierte Gewerbe, für die eine gesonderte Prüfung vorgesehen ist.